Hallenordnung und Einverständniserklärung zur Videoüberwachung in der Tennishalle "elpix TCA Sportpark" des TCA
Hallenordnung
Diese Hallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem Schutz unserer Tennishalle. Die Beachtung der nachfolgenden Regelungen dient dem Erhalt der Tennishalle und liegt deshalb im Interesse aller Nutzer und Vereinsmitglieder des TCA.
- Öffnungszeiten
Der Spielbetrieb beginnt täglich um 8:00 Uhr und endet um 23:00 Uhr. Der Aufenthalt in der Halle ist auf 23:10 Uhr begrenzt. Ab 23.15 Uhraktiviert sich das Alarm- und Einbruchmeldesystem. - Zutritt
Im Interesse größtmöglicher Sicherheit erhalten nur SpielerInnen mit festen Buchungen jeweils 10 Min. vor Spielbeginn Zutritt zur Halle. Abonnenten und Einzelbucher erhalten mit der Buchung einen Zutrittscode, der am Eingang in das Tastenfeld eingegeben wird. Der Zutrittscode wird ebenfalls 10 Min. vor Spielbeginn freigeschaltet. Der Zutritt zur Halle ist nur den SpielerInnen gestattet. Die gebuchten Spielzeiten sind einzuhalten. Nach Ablauf der gemieteten Spielzeit ist die Halle unverzüglich zu verlassen. - Schuhe / Bälle
In der Halle sind ausschließlich Hallen-Tennisschuhe mit profillosen und nicht färbenden Sohlen erlaubt. Diese Tennisschuhe müssen vor Betreten des Spielfeldes angezogen werden. Zum Schutz vor Beschädigungen und Verunreinigungen der Spielfelder müssen die SpielerInnen die Spielschuhe erst in der Halle anziehen und vor dem Verlassen in der Halle ausziehen. Bitte benutzen Sie dazu die Bänke an den Eingangstüren. Kleinste Rückstände der roten Asche führen zu schwer zu beseitigenden Verschmutzungen. Die daraus resultierenden Beschädigungen und Qualitätsminderungen der Böden gehen zu Lasten der Verursacher. Die Bälle dürfen zuvor nicht auf Ascheplätzen gespielt werden. - Licht / Heizung
Die Licht- und Heizungsschaltung in der Halle sind abhängig vom gebuchten Platz, und schalten sich automatisch 10 Minuten nach Ablauf der Spielzeit aus. Die maximal heizbare Temperatur ist auf 15 Grad Celsius begrenzt. - Sicherheit / Kameraüberwachung
Zur Sicherheit der SpielerInnen und des Objektes sind im Innenbereich drei Kameras installiert. Eine befindet sich an der Haupteingangstür, zwei jeweils rechts und links an den Giebelseiten der Halle. Wir weisen darauf hin, dass erkennbare Personenaufnahmen gemacht und gespeichert werden. Die Löschung erfolgt in der Regel nach einer Woche. Der Nutzer erkennt mit Abschluss des Mietvertrages und Betreten der Halle ausdrücklich an, dass aus Sicherheitsgründen Aufnahmen gemacht und diese gespeichert werden. - In der Halle
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in der Halle untersagt. Verschließbare Flaschen mit Wasser sind hiervon ausgenommen. Cola und andere Süßgetränke können Beschädigungen des Bodens verursachen. Für Verschmutzungen haften die Verursacher in vollem Umfang. - Rauchverbot
In der gesamten Tennishalle besteht Rauchverbot. - Haftung
Die SpielerInnen nutzen die Halle einschließlich der Parkplätze auf eigene Gefahr. Auf eingeschränkten Winterdienst wird ausdrücklich hingewiesen. Verstöße gegen die Hallenordnung können mit dem sofortigen Ausschluss vom Spielbetrieb geahndet werden. Darüber hinaus werden die Benutzer für von ihnen verursachte Schäden haftbar gemacht. - Kontrolle und Sanktionen
Jede/r SpielerIn erkennt mit Abschluss des Mietvertrages oder Aufnahme des Spielbetriebes die Hallenordnung an. Verstöße gegen die Hallenordnung missachten die gemeinsamen Interessen aller SpielerInnen und Vereinsmitglieder des TCA und werden mit Hallenverbot belegt.
Es ist wichtig, dass alle Mitglieder und Nutzer gemeinsam darauf achten, dass die oben beschriebenen Hinweise eingehalten werden und dass jeder Spieler z.B. auch zum Nebenplatz schaut und Spieler, die nicht das richtige Schuhwerk tragen, darauf hingewiesen werden.
Wir danken für Ihr/Euer Verständnis und wünschen allen SpielerInnen einen angenehmen Aufenthalt.
Moers, den 15.09.2024
Der Vorstand des TCA
Einverständniserklärung zur Videoüberwachung in der Tennishalle „elpix TCA Sportpark“ des TCA.
Für die Tennishalle ist im Innenbereich ein Video-Überwachungs- und Einbruchmeldesystem der Firma „Verisure“ installiert. Diese Firma verfügt über eine Notruf- und Serviceleitstelle (Besetzung: 24/7).
Die Überwachungskameras sind an folgenden Stellen in der Tennishalle angebracht:
Kamera 1: | Ort: neben der Haupteingangstür, diese Kamera ist nur außerhalb der Spielzeiten in Betrieb; |
Kamera 2 und 3: | Ort: in Platzmitte jeweils an der östlichen und westlichen Giebelwand; |
Da die Halle von außen nicht einsehbar ist, ist die Videoüberwachung zum Schutz vor Straftaten und zur Vorbeugung von Schäden und Vandalismus erforderlich.
Alle Spieler, die die Halle nutzen wollen, müssen sich deshalb mit diesem System einverstanden erklären, anderenfalls besteht leider keine Spielmöglichkeit.
Diese Einverständniserklärung ist Bestandteil des Hallenmietvertrages. Jeder Hallenmieter (Einzelbucher, Abonnent, Trainer) ist verpflichtet, seine Mitspieler/Trainingsteilnehmer auf diese Vereinbarung hinzuweisen und deren Einverständnis mit dieser Regelung einzuholen.
Durch die Buchung einer Hallenstunde erkläre ich mich mit der Videoüberwachung einverstanden.
Stand 23.09.2024