Hallenordnung und  Einverständniserklärung zur Videoüberwachung in der Tennishalle "elpix TCA Sportpark" des TCA

Hallenordnung

Diese Hallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem Schutz unserer Tennishalle. Die Beachtung der nachfolgenden Regelungen dient dem Erhalt der Tennishalle und liegt deshalb im Interesse aller Nutzer und Vereinsmitglieder des TCA.

  1. Öffnungszeiten
    Der Spielbetrieb beginnt täglich um 8:00 Uhr und endet um 23:00 Uhr. Der Aufenthalt in der Halle ist auf 23:10 Uhr begrenzt. Ab 23.15 Uhraktiviert sich das Alarm- und Einbruchmeldesystem.
  2. Zutritt
    Im Interesse größtmöglicher Sicherheit erhalten nur SpielerInnen mit festen Buchungen jeweils 10 Min. vor Spielbeginn Zutritt zur Halle. Abonnenten und Einzelbucher erhalten mit der Buchung einen Zutrittscode, der am Eingang in das Tastenfeld eingegeben wird. Der Zutrittscode wird ebenfalls 10 Min. vor Spielbeginn freigeschaltet. Der Zutritt zur Halle ist nur den SpielerInnen gestattet. Die gebuchten Spielzeiten sind einzuhalten. Nach Ablauf der gemieteten Spielzeit ist die Halle unverzüglich zu verlassen.
  3. Schuhe / Bälle          
    In der Halle sind ausschließlich Hallen-Tennisschuhe mit profillosen und nicht färbenden Sohlen erlaubt. Diese Tennisschuhe müssen vor Betreten des Spielfeldes angezogen werden. Zum Schutz vor Beschädigungen und Verunreinigungen der Spielfelder müssen die SpielerInnen die Spielschuhe erst in der Halle anziehen und vor dem Verlassen in der Halle ausziehen. Bitte benutzen Sie dazu die Bänke an den Eingangstüren. Kleinste Rückstände der roten Asche führen zu schwer zu beseitigenden Verschmutzungen. Die daraus resultierenden Beschädigungen und Qualitätsminderungen der Böden gehen zu Lasten der Verursacher. Die Bälle dürfen zuvor nicht auf Ascheplätzen gespielt werden.
  4. Licht / Heizung         
    Die Licht- und Heizungsschaltung in der Halle sind abhängig vom gebuchten Platz, und schalten sich automatisch 10 Minuten nach Ablauf der Spielzeit aus. Die maximal heizbare Temperatur ist auf 15 Grad Celsius begrenzt.
  5. Sicherheit / Kameraüberwachung   
    Zur Sicherheit der SpielerInnen und des Objektes sind im Innenbereich drei Kameras installiert. Eine befindet sich an der Haupteingangstür, zwei jeweils rechts und links an den Giebelseiten der Halle. Wir weisen darauf hin, dass erkennbare Personenaufnahmen gemacht und gespeichert werden. Die Löschung erfolgt in der Regel nach einer Woche. Der Nutzer erkennt mit Abschluss des Mietvertrages und Betreten der Halle ausdrücklich an, dass aus Sicherheitsgründen Aufnahmen gemacht und diese gespeichert werden.
  6. In der Halle
    Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in der Halle untersagt. Verschließbare Flaschen mit Wasser sind hiervon ausgenommen. Cola und andere Süßgetränke können Beschädigungen des Bodens verursachen. Für Verschmutzungen haften die Verursacher in vollem Umfang.
  7. Rauchverbot
    In der gesamten Tennishalle besteht Rauchverbot.
  8. Haftung
    Die SpielerInnen nutzen die Halle einschließlich der Parkplätze auf eigene Gefahr. Auf eingeschränkten Winterdienst wird ausdrücklich hingewiesen. Verstöße gegen die Hallenordnung können mit dem sofortigen Ausschluss vom Spielbetrieb geahndet werden. Darüber hinaus werden die Benutzer für von ihnen verursachte Schäden haftbar gemacht.
  9. Kontrolle und Sanktionen   
    Jede/r SpielerIn erkennt mit Abschluss des Mietvertrages oder Aufnahme des Spielbetriebes die Hallenordnung an. Verstöße gegen die Hallenordnung missachten die gemeinsamen Interessen aller SpielerInnen und Vereinsmitglieder des TCA und werden mit Hallenverbot belegt.

    Es ist wichtig, dass alle Mitglieder und Nutzer gemeinsam darauf achten, dass die oben beschriebenen Hinweise eingehalten werden und dass jeder Spieler z.B. auch zum Nebenplatz schaut und Spieler, die nicht das richtige Schuhwerk tragen, darauf hingewiesen werden.

Wir danken für Ihr/Euer Verständnis und wünschen allen SpielerInnen einen angenehmen Aufenthalt.

Moers, den 15.09.2024

Der Vorstand des TCA

 

Einverständniserklärung zur Videoüberwachung in der Tennishalle „elpix TCA Sportpark“ des TCA.

Für die Tennishalle ist im Innenbereich ein Video-Überwachungs- und Einbruchmeldesystem der Firma „Verisure“ installiert. Diese Firma verfügt über eine Notruf- und Serviceleitstelle (Besetzung: 24/7).

Die Überwachungskameras sind an folgenden Stellen in der Tennishalle angebracht:

Kamera 1:

Ort: neben der Haupteingangstür, diese Kamera ist nur außerhalb der Spielzeiten in Betrieb;
Erfassungsbereich: Hallenbereich zwischen den drei Türen; sie dient dem Einbruchschutz;
Einstellung und Funktion:
Außerhalb der Spielzeiten werden erst bei unbefugtem Betreten eine Bildaufnahme und Aufzeichnung durch diese Kamera ausgelöst. Es werden personenerkennbare Aufnahmen gemacht und es erfolgt eine Aufzeichnung der Aufnahmen. Gleichzeitig wird ein Alarm an die Leitstelle der Firma Verisure, bei der die Kameras aufgeschaltet sind, weitergeleitet. Diese ergreift sodann die vereinbarten Alarmierungsmaßnahmen.

 

Kamera 2 und 3:

Ort: in Platzmitte jeweils an der östlichen und westlichen Giebelwand;
Erfassungsbereich: die gesamten Spielfelder; sie dienen dem Schutz des Eigentums vor Sachbeschädigungen und Vandalismus;
Einstellung und Funktion: Die Kameras 2 und 3 sind während der Spielzeiten in Betrieb; es werden personenerkennbare Aufnahmen gemacht und es erfolgt eine Aufzeichnung der Aufnahmen. Nach Ablauf einer Speicherzeit von 7 Tagen wird die Aufzeichnung gelöscht. Lediglich im Schadensfall ist eine Einsichtnahme in die Aufzeichnungen vorgesehen und zulässig.

Da die Halle von außen nicht einsehbar ist, ist die Videoüberwachung zum Schutz vor Straftaten und zur Vorbeugung von Schäden und Vandalismus erforderlich.

Alle Spieler, die die Halle nutzen wollen, müssen sich deshalb mit diesem System einverstanden erklären, anderenfalls besteht leider keine Spielmöglichkeit.

Diese Einverständniserklärung ist Bestandteil des Hallenmietvertrages. Jeder Hallenmieter (Einzelbucher, Abonnent, Trainer) ist verpflichtet, seine Mitspieler/Trainingsteilnehmer auf diese Vereinbarung hinzuweisen und deren Einverständnis mit dieser Regelung einzuholen.

Durch die Buchung einer Hallenstunde erkläre ich mich mit der Videoüberwachung einverstanden.

Stand 23.09.2024